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Geschäftsordnung für die Erteilung des Gütezeichens der ÖQUASTA

  1. Aufstellung der Gütevorschriften
    Die Vorgabe für die Erteilung des Gütezeichens der ÖQUASTA für die erfolgreiche Teilnahme an der von der ÖQUASTA organisierten externen Qualitätssicherung (Ringversuche) medizinisch-diagnostischer Laboratoriumsuntersuchungen richtet sich nach den analytischen Möglichkeiten der im Medizinischen Laboratorium angewandten Verfahren und nach den medizinischen Erfordernissen.
    Die Versuchsleitung der verschiedenen Ringversuche legt im Einvernehmen mit dem Vorstand der ÖQUASTA die zulässigen Akzeptanzgrenzen für die einzelnen Analyte fest.
    Die ÖQUASTA informiert die Ringversuchs-Teilnehmer über die zulässigen Akzeptanzgrenzen.
  2. Verfahren der Erteilung
    1. Zulassung
      Die Zulassung zur Teilnahme an Ringversuchen steht facheinschlägigen Laboratorien nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Entrichtung einer Gebühr für das zur Verfügung gestellte Untersuchungsmaterial und für die Versuchs-Auswertung frei.
    2. Beschluss über Erteilung
      Nach Freigabe der abgeschlossenen Auswertung der ÖQUASTA-Ringversuche durch die Versuchsleitung unter Heranziehung der entsprechenden zulässigen Akzeptanzbereiche und nach Berechnung des Gesamt-Ringversuchs-Erfolges eines Kalenderjahres in Form eines numerischen Jahres-Gesamt-Scores erfolgt die Erteilung des Gütezeichens für das jeweilige Ringversuchs-Programm durch die ÖQUASTA. Dieses Gütezeichen wird pro Ringversuchs-Programm rückwirkend für jeweils ein Kalenderjahr ausgestellt und hat die Gültigkeitsdauer für das folgende Jahr.
      1. Ausschluss-Kriterien
        Das Gütezeichen wird generell nicht verliehen
        • bei Abmeldung während bzw. am Ende des Kalenderjahres
        • wenn die Frequenz pro Jahr nicht vollständig wahrgenommen wird (es müssen Resultate für alle Ringversuche des Programmes eingesandt werden)
        • wenn derselbe Analyt bei allen Ringversuchen eines Kalenderjahres außerhalb der Akzeptanzgrenzen liegt, auch wenn der Gesamtscore dieses Ringversuchs-Programms den errechneten Grenzwert unterschreitet.
      2. Bewertung von Ringversuchen mit numerischen Resultaten
        1. Akzeptanzgrenzen (konstante % Abweichung)
          Klinische Chemie, POCT/Blutzucker, HbA1, Harnchemie quant., TDM (Therapeutisches Drug-Monitoring), Tumormarker, Kardiale Marker, Hormone, Serumproteine, Blutgase, Hämatologie, Retikulozyten/Auto-Diff., Gerinnung, POCT/INR, Heparin-Monitoring, Gerinnungsfaktoren

          Berechnung des Scores
          Die Summe der prozentuellen Abweichungen aller Ergebnisse (ohne Berücksichtigung des Vorzeichens) vom jeweiligen Consensus Value eines Ringversuchs-Programms wird durch die Anzahl der eingesandten Werte dividiert.
          Die Scores werden gereiht und dieses Gütezeichen wird pro Ringversuchs-Programm den besten 30 % der verifizierten Laboratorien rückwirkend für jeweils ein Kalenderjahr ausgestellt.
        2. Akzeptanz-Intervall (manuell)
          Flowcytometrie, CD 34, Rest-Leukozyten, Hepatitis A quant.

          Berechnung des Scores
          Die Summe der Abweichungen (ohne Berücksichtigung des Vorzeichens) von Ergebnissen ausserhalb des Akzeptanz-Intervalls wird durch die Anzahl der eingesandten Werte dividiert.
          Das Gütezeichen wird an alle jene Laboratorien verliehen, die den errechneten minimalen Score nicht überschreiten.
        3. Bewertung von Ringversuchen mit nominalen Resultaten

          Berechnung des Scores  
          Richtiges Ergebnis = 1, falsches Ergebnis = 0. Die Summe der Scores pro Laboratorium und Kalenderjahr wird durch die Anzahl der Ergebnisse dividiert.
          Das Gütezeichen wird an alle jene Laboratorien verliehen, die den errechneten maximalen Score nicht unterschreiten.
          1. Für folgende Ringversuchs-Programme müssen alle Ergebnisse des Kalenderjahres richtig sein
            Blutgruppenserologie, Toxoplasmose-Antikörper, Röteln-Antikörper, Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Hepatitis C-PCR
          2. Für die nachstehend angeführten Ringversuchs-Programme wird der Score berechnet;
            das Gütezeichen wird an alle jene Laboratorien verliehen, die den errechneten Maximalwert des Scores nicht unterschreiten
            Stuhlparasiten, Autoimmunologie, APC-Resistenz, Hämatologische Diagnostik
            (Erythrozyten-, Leukozyten-, Thrombozyten-Morphologie; Diagnose)
  3. Verständigung der Teilnehmer
    Die Teilnehmer der ÖQUASTA-Ringversuche erhalten das Gütezeichen für die Ringversuchs-Programme, an denen sie innerhalb eines Kalenderjahres teilnahmen, wenn der Jahres-Score der Ringversuchsergebnisse den festgelegten Kriterien entspricht und kein Hindernisgrund wie in Punkt 2.2.1. angeführt vorliegt. Das Gütezeichen weist das jeweilige Kalenderjahr der erfolgreichen Ringversuchsteilnahme auf und ist für das folgende Jahr gültig.
  4. Bekanntmachung der erteilten Bewilligungen
    Die Bekanntmachung der an bestimmte Laboratorien vergebenen Gütezeichen durch die ÖQUASTA ist im Hinblick auf die absolute Wahrung der Anonymität der Teilnehmer nicht möglich.
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